Sternengarten

Gutenbergstraße 30-32 – 65343 Eltville am Rhein

Sternengarten

Wenn ein Kind stirbt versuchen wir Sie zu unterstützen, beraten und helfen Ihnen. Wenn ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt stirbt sprechen wir oft von „Sternenkindern“ also Kindern die im Mutterleib oder während der Geburt verstorben sind. Ein Leben zu verlieren, das man in sich trug, noch bevor es überhaupt das Licht der Welt erblickte, ist für viele unbegreiflich. Die Liebe die diesem Leben zu teil wurde, wird immer da sein. Genauso aber auch die Lücke die dieser Verlust hinterlässt. Es kann helfen über seinen Verlust zu reden und dadurch Hilfe zu erfahren. Wir haben einige Punkte einmal für Sie zusammengestellt. Im Krankenhaus können Sie sich für eine individuelle Beisetzung entscheiden, damit stehen Ihnen fast alle Möglichkeiten offen. Sollten Sie keine Bestattung wünschen, (bei Verlust des Kindes vor Ende des sechsten Schwangerschaftsmonates) veranlasst die Klinik z. B. die HSK in Wiesbaden, eine Sammelkremation. Auf dem Südfriedhof in Wiesbaden werden auf Veranlassung der Dr. Horst Schmidt Kliniken oder aller anderen Krankenhäuser, bis zu 3 mal im Jahr, die vorgeburtlich Verstorbenen aus der Region in einer Gemeinschaftsurne auf einem dafür vorgesehenen Grabfeld anonym bestattet.

Von einem solchen Verlust betroffene Eltern haben jedoch seit einiger Zeit das Recht, in der Klinik zu veranlassen, das der Fötus durch einen von Ihnen beauftragten Bestatter zur Bestattung auf einen Friedhof Ihrer Wahl überführt wird, z. B. hier in Eltville in den „Sternengarten“. Im Rheingau gibt es auch ein Sternenfeld in Oestrich-Winkel, Stadtteil Hallgarten und in Rüdesheim.

Gerne helfen wir Ihnen, Ihrem Kind einen sichtbaren Platz auf dieser Erde zu geben und laden Sie herzlich ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

→ Pietät Grundel, Telefon: 06123 – 2837
→ Evangelische Kirchengemeinde Triangelis, Telefon: 06123 – 605 441
→ Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Telefon: 06123 – 2622

Der Sternengarten steht allen Konfessionen offen, genauso natürlich Konfessionslosen!

Sie können auch zum Andenken an Ihr verstorbenes Kind ein Bronzeblatt für den im Sternegarten installierten „Baum der Erinnerung“ die Bronzeskulptur eines Eichenzweiges, erwerben. Darauf können Sie Namen und Todestag Ihres Kindes eingravieren lassen. Auf den Eltviller Friedhöfen ist selbstverständlich auch die Bestattung in einem Kindergrab möglich. 


Was darf man als Eltern:

Sie haben die Wahl ob Ihr Kind in einem Kindersarg, Körbchen oder nur in ein Tuch gewickelt beigesetzt wird. Wenn Sie möchten, können Sie den Bestatter bei der Überführung begleiten.

Falls eine Trauerfeier gewünscht ist, kann diese durch einen Seelsorger, Trauerredner oder auch von einem Familienmitglied gestaltet werden.

Hier eine kleine Auswahl an Musikstücken:

→ Tears in heaven
→ La Le Lu
→ Somewhere over the rainbow
→ Von guten Mächten wunderbar geborgen (Version von Glashaus)

Das Land Hessen geht einen individuellen Weg und verzichtet auf eine Gewichtsgrenze. Stattdessen unterscheidet es für die Bestattung tot geborener Kinder, ob sie vor oder nach Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats geboren worden sind. Ist die jeweilige Gewichtsgrenze (bzw. in Hessen Altersgrenze) nicht erreicht, so bedeutet das zunächst nur, dass eine herkömmliche Bestattung nicht stattfinden muss.
Daran schließt sich die Frage an, ob denn eine Bestattung auch in diesen Fällen erlaubt ist, bzw. die Eltern oder sonstige Angehörige einen Anspruch auf eine Bestattung haben. Nach Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren haben nunmehr nahezu alle Bundesländer den Eltern des tot geborenen Kindes ausdrücklich ein Recht auf Bestattung des Körpers zugebilligt: Es gilt zu beachten, dass die entsprechenden Regelungen abhängig vom Bundesland unterschiedlich sein können. Die hier genannten beziehen sich nur auf Hessen.